Für alle Kursarbeiten gilt:
Wer am Tage einer KA erkrankt ist, muss zusätzlich zur morgentlichen telefonischen Krankmeldung ein ärztliches Attest einholen und dieses zeitnah im MSS-Büro abgeben, damit er/sie zum Nachschreibetermin zugelassen werden kann. Eine reine Bestätigung des Arztbesuchs ist nicht ausreichend.
Die Kursarbeitstermine für die gesamte MSS finden sich im SMG-Portal.