LRS-Förderung

 

Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Die Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben wird in Rheinland Pfalz durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt, der sich das SMG verpflichtet fühlt.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VVRP000000515&psml=bsrlpprod.psml

Der Erlass empfiehlt die Erstellung von individuellen Förderplänen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Zuständig für die Erstellung der individuellen Förderpläne am SMG ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der Deutschlehrkraft. Eltern sollten sich im Bedarfsfall zunächst an die jeweilige Klassenleitung wenden.

Bzgl. der Notengebung ist folgender Abschnitt aus der Verwaltungsvorschrift maßgeblich:

„Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterliegen in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs und das Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu gewähren. Sie sollen nach Möglichkeit unter Fortführung von Förderung nach und nach wieder abgebaut werden.“

Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zum Fördererlass:

StD‘ Ulrike Pfrengle ()

Weitere Ansprechpartner sind die jeweiligen Stufenleiter:

STD‘ Sandra Mikutta (für  Klasse 5 und 6)

STD‘ Lars-Patrick May (für Klasse 7 und 8)

STD Matthias Heucher (für Klasse 9 und 10)

Neben dem Erstellen individueller Förderpläne für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bietet das SMG in den Klassen 5 und 6 Förderkurse in Rechtschreibung an. Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer in 5 und 6 empfehlen Kinder für diese Förderkurse auf Grundlage des Diagnosediktates des Lernservers. In diese Kurse empfiehlt die Schule aber keine Kinder mit besonderen und lange anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, da diese Kinder eine Einzelförderung benötigen, die in einer Lerngruppe nicht gewährleistet werden kann.