Mitteilung von Unterrichtsversäumnissen an die Schule

Diese Mitteilung ersetzt nicht die – nach Schulordnung § 37 – ebenfalls erforderliche schriftliche Entschuldigung, die spätestens am dritten Tag des Unterrichtsversäumnisses der Schule vorzulegen ist.

Bei volljährigen Schüler:innen ist die Mitteilung durch einen Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.

Das Entschuldigungsverfahren für die MSS erfolgt digital über das SMG-Portal.

Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat sofort mit, wenn es sich bei der Erkrankung um eine ansteckende Krankheit (z.B. Windpocken, Röteln, Masern u.a.m. aber auch Läusebefall) handelt.

Meldung Unterrichtsversäumnisse

Bitte alle Felder ausfüllen!

4 + 3 =