> Leih-iPads ab SJ 21/22

 

Leih-iPads ab dem Schuljahr 2021/2022 für alle verpflichtend!
Am 03.12.2020 hat die Gesamtkonferenz mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, dass ab dem Schuljahr 2021/2022 die Leih-iPads des Schulträgers für alle verbindlich sind. Zuvor haben auch der Schulausschuss sowie der Schulelternbeirat (SEB) einstimmig für diesen Beschluss votiert.

Bislang wurden über 1600 Leih-iPads an Schüler*innen und Kolleg*innen ausgegeben, so dass wir eine Abdeckung von ca. 85% bereits jetzt und auf freiwilliger Basis haben. Eltern und Sorgeberechtigte, die ein iPad für ihr Kind bestellen möchten, können dies über das untenstehende Dokumente tun. Kontakt bzgl. Bestellung der iPads erfolgt ausschließlich unter: Digitaloffensive {@} mainz-bingen.de

Eine erste Anleitung findet sich hier. Tipps und Tricks / FAQ iPads werden wir nach und nach hier einstellen. Schauen Sie bitte zuerst in diesem Dokument. Bei wichtigen, darüber hinausgehenden SMG-spezifischen Fragen können Sie die Schulleitung unter iPad {@} smg-ingelheim.de kontaktieren. Ferner werden auch Elternfortbildungen zu iPads angeboten.

  • Die Teilnahme an der iPad-Ausleihe des Landkreises ist für das Schuljahr 2020/2021 nicht verpflichtend. Ab dem Schuljahr 2021/2022 ist die Teilnahme verpflichtend (siehe oben, Beschluss der Gesamtkonferenz vom 03.12.2020).
  • Private iPads, aber auch andere Tablets, Laptops etc. dürfen im Schuljahr 2020/2021 weiterhin genutzt werden. Allerdings können sie in der Sekundarstufe I (Stufen 5-10) aktuell nicht ins schulische WLAN eingebunden werden. Die Leih-iPads des Schulträgers werden ferngewartet und sind automatisch im schulischen WLAN integriert.
  • Auf der Internetseite des Landkreises finden Sie auch FAQs unseres Schulträgers.

 

Schreiben / Vordrucke des Landkreises:

Um ein digitales Endgerät für Ihre Tochter oder Ihren Sohn zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Drucken Sie die obenstehende Nutzungsvereinbarung aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechenden Stellen.
  2. Drucken und füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben dieses ebenfalls an den entsprechenden Stellen. Eltern von Schülerinnen und Schüler für die Lernmittelfreiheit besteht, benötigen das SEPA-Lastschriftmandat nicht. Hier ist ein entsprechender Nachweis für die Lernmittelfreiheit beizulegen (Bewilligung von Gewährung von Lernmittelfreiheit vom …).
  3. Senden Sie die Nutzungsvereinbarung, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. den Nachweis der Lernmittelfreiheit an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurück. Verwenden Sie hierzu bitte die zweite Seite des SEPA-Lastschriftmandats. Gerne können Sie die Dokumente auch in digitaler Form an Digitaloffensive {@} mainz-bingen.de senden. Die Ausleihgebühr ist ab dem Monat der Aushändigung fällig und wird entsprechend via SEPA-Lastschriftmandat belastet.