Mitteilung von Unterrichtsversäumnissen an die Schule. Diese Mitteilung ersetzt nicht die - nach Schulordnung § 35 - ebenfalls erforderliche schriftliche Entschuldigung, die spätestens am dritten Tag des Unterrichtsversäumnisses der Schule vorzulegen ist.

 Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist die Mitteilung durch einen Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.

Vorname d. Erziehungsberechtigten:
Name d. Erziehungsberechtigten:
Telefon-Nummer (für etwaigen Rückruf):
E-Mail:

 

Vorname d. Schülerin/Schülers:
Name d. Schülerin/Schülers:
Klasse/Stammkurs:
Klassen-/Stammkursleitung:
Telefon-Nummer (für etwaigen Rückruf):
E-Mail:

 

Grund des Fehlens im Unterricht:            

Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat sofort mit,
wenn es sich bei der Erkrankung
um eine ansteckende Krankheit handelt.

Datum des ersten
versäumten Unterrichtstages:
Voraussichtliche Dauer des Fehlens: